Garantien für Blechplatten

Garantien für Blechplatten

 Garantien für Stahlblechplatten verstehen sich als Herstellergarantien und werden erteilt unter dem Akzept der Garantiebestimmungen für die jeweiligen Dachplatten.

 In diesem Shop werden diverse Dachplatten wie auch Wandplatten und  Zubehör direkt vom Produzenten angeboten. Alle Angebote an Blechplatten, egal, ob Trapezblech,

Dachpfannenblech oder Wellblech wie auch Stahlblechpaneele mit Stehfalz als jüngstes Produkt unseres umfangreichen Sortiments an Blechplatten erfolgt also in Direktbelieferung vom

Hersteller.

Die Garantieansprüche an all diesen Stahlblechplatten sind Ausdruck für den Qualitätsanspruch und beziehen sich immer auf die in den Artikeln ausdrücklich als 1.Wahl-Qualität definier-

ten Dachplatten wie auch Wandblechplatten. Dazu sind Mindestanforderungen an eingesetztem Material, an die Materialbeschaffenheit oder z.B. an das technologische Herstellungsver-

fahren gegeben. Bei Blechplatten hängt der Umfang von Garantieansprüchen von der Stärke der Blechplatten und der Qualität der Beschichtung ab. Für Trapezbleche oder

Dachpfannenblech spielen die für ein Dachblech oder auch Wandblech wichtige Eigenschaft wie Festigkeit, Stabilität und Dauerhaftigkeit eine wichtige Rolle.

 Trapezbleche Sonderposten bzw. Stahlblechplatten als Aktionsware laufen in aller Regel außerhalb von Garantieansprüchen, bzw. es ist in solchen Fällen extra vermerkt.

 Garantieleistungen werden wie in jedem anderen Bereich dann wirksam, wenn sich Qualitätsmängel an Dachplatten tatsächlich aus Reklamationen an zugesicherten

Materialeigenschaften an die Stahlblechplatten ergeben. Mängel, die aus Lagerung oder z.B. nicht fachgerechter Bearbeitung und Verlegung von Dachplatten resultieren,  sind ganz logisch

von solchen Ansprüchen ausgeschlossen. Auch ist bei der Verarbeitung aller Plattenwerkstoffe, gleich, ob es sich um Trapezblech, Pfannenblech oder Paneelblech handelt, die

Verwendung von originalem Montagezubehör zu bedenken.

 Grundsätzlich gilt, wenn ein Garantieanspruch für Dachplatten erhoben wird: eine etwaige Reklamation ist unverzüglich unter Nachweis des Kaufbeleges der Blechplatten anzumelden.

Zudem ist Gelegenheit einzuräumen, VOR der Demontage der reklamierten Dachplatten die Reklamation ggfs. selbst zu begutachten.

 Zu bedenken ist auch, daß Garantiezeiten nicht identisch sind mit den tatsächlichen Lebenszeiten von Stahlblechplatten, die wesentlich dauerhafter ihren Gebrauchswert erfüllen als es

die zugesicherten Garantiewerte angeben.

Nutzen Sie VOR einer Kaufentscheidung die Möglichkeit fachkundiger Beratung mit preisoptimierten Angeboten, auch zum Zubehör

unter  03301. 69 63 65  direkt   info@stahlblechplatten.de

Diese Anmerkungen und Hinweise zu Blechplatten dienen einzig dem Ziel, unsere Kunden zu beraten. Eine Verbindlichkeit ist hieraus

weder in Bezug auf die zu erzielenden Resultate noch im Hinblick auf etwaige Schutzrechte Dritter abzuleiten!


* inkl. MwSt., zzgl.